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   LG Karlsruhe, 08.03.2024 - 11 S 53/22   

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https://dejure.org/2024,5893
LG Karlsruhe, 08.03.2024 - 11 S 53/22 (https://dejure.org/2024,5893)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.03.2024 - 11 S 53/22 (https://dejure.org/2024,5893)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. März 2024 - 11 S 53/22 (https://dejure.org/2024,5893)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Dach über einer angebauten Sondereigentumseinheit ist Gemeinschaftseigentum; majorisierende "verwaltungstechnische Zusammenfassung von Einheiten"

  • mietrechtkreuztal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Dach über einer angebauten Sondereigentumseinheit ist Gemeinschaftseigentum

Kurzfassungen/Presse

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    WEG: Dach über einer angebauten Sondereigentumseinheit ist Gemeinschaftseigentum

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 30/02

    Abstimmung über die Abberufung eines zum Verwalter bestellten Wohnungseigentümers

    Auszug aus LG Karlsruhe, 08.03.2024 - 11 S 53/22
    Indes reicht allein die Ausnutzung des Stimmenübergewichts eines Mehrheitseigentümers hierfür nicht aus (BGH, Beschluss vom 19.09.2002 - V ZB 30/02 - BeckRS 2002, 8294; Urteil vom 14.07.2017 - V ZR 290/16 - BeckRS 2017, 122577 Rn. 15).

    Nach allgemeiner Ansicht muss ein weitergehendes Moment hinzutreten: Die Stimmrechtsausübung des Mehrheitseigentümers muss rechtsmissbräuchlich sein (BGH, Beschluss vom 19.09.2002 - V ZB 30/02; BayObLG, Beschluss vom 13.12.2001 - 2Z BR 93/01; Beschluss vom 19.12.2001 - 2Z BR 15/01; Ruge in: Elzer, Stichwortkommentar Wohnungseigentumsrecht, 1. Auflage 2023, Majorisierung Rn. 4; Merle in: Bärmann, WEG, 15. Auflage 2023, § 25 Rn. 200 - jeweils m.w.N.).

  • BGH, 14.07.2017 - V ZR 290/16

    Wohnungseigentum: Entstehung eines neuen Stimmrechts bei Übertragung des

    Auszug aus LG Karlsruhe, 08.03.2024 - 11 S 53/22
    Indes reicht allein die Ausnutzung des Stimmenübergewichts eines Mehrheitseigentümers hierfür nicht aus (BGH, Beschluss vom 19.09.2002 - V ZB 30/02 - BeckRS 2002, 8294; Urteil vom 14.07.2017 - V ZR 290/16 - BeckRS 2017, 122577 Rn. 15).
  • BGH, 02.10.2015 - V ZR 5/15

    Wohnungseigentumssache: Zulässigkeit und Begründetheit einer

    Auszug aus LG Karlsruhe, 08.03.2024 - 11 S 53/22
    Die Ablehnung einer positiven Beschlussfassung widerspricht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn der Anspruch offenkundig und ohne jeden vernünftigen Zweifel gegeben ist (BGH, Urteil vom 02.10.2015 - V ZR 5/15 - BeckRS 2015, 18341 Rn. 13).
  • LG München I, 08.12.2022 - 36 S 3944/22

    Anspruch auf Beschlussfassung über den Anbau eines Außenaufzugs in einer

    Auszug aus LG Karlsruhe, 08.03.2024 - 11 S 53/22
    Es ist also nicht zu beanstanden, dass der Beschlussersetzungsantrag vorliegend nur auf das "Ob" der Instandsetzung, nicht jedoch bereits auf das "Wie" zielt und das Amtsgericht diesem Antrag gefolgt ist (vgl. auch für den Fall der Beschlussersetzung hinsichtlich baulicher Maßnahmen: LG München I, Urteil vom 08.12.2022 - 36 S 3944/22 WEG, NZM 2023, 164 Rn. 35 ff.).
  • BayObLG, 13.12.2001 - 2Z BR 93/01

    Anfechtbarkeit der Beschlüsse einer Wohnungseigentümerversammlung bei

    Auszug aus LG Karlsruhe, 08.03.2024 - 11 S 53/22
    Nach allgemeiner Ansicht muss ein weitergehendes Moment hinzutreten: Die Stimmrechtsausübung des Mehrheitseigentümers muss rechtsmissbräuchlich sein (BGH, Beschluss vom 19.09.2002 - V ZB 30/02; BayObLG, Beschluss vom 13.12.2001 - 2Z BR 93/01; Beschluss vom 19.12.2001 - 2Z BR 15/01; Ruge in: Elzer, Stichwortkommentar Wohnungseigentumsrecht, 1. Auflage 2023, Majorisierung Rn. 4; Merle in: Bärmann, WEG, 15. Auflage 2023, § 25 Rn. 200 - jeweils m.w.N.).
  • LG Berlin, 20.08.2019 - 55 S 99/18

    Gerichtliche Beschlussersetzung in Wohnungseigentumssachen: Anordnung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 08.03.2024 - 11 S 53/22
    Zulässig ist es in diesem Rahmen insbesondere, lediglich eine sog. Grundlagenentscheidung ("Grundlagenbeschluss") zu treffen - also anzuordnen, dass eine Instandsetzung bestimmter Bauteile zu erfolgen hat - und den Wohnungseigentümern im Übrigen die weitere inhaltliche Konkretisierung (Auswahl des Fachunternehmens, Finanzierung der Maßnahme, etc.) zu überlassen (vgl. LG Berlin, Urteil vom 20.08.2019 - 55 S 99/18, ZWE 2019, 499 Rn. 22, beck-online).
  • BayObLG, 19.12.2001 - 2Z BR 15/01

    Wechsel der Besetzung des Beschwerdegerichts in Wohnungseigentumssachen -

    Auszug aus LG Karlsruhe, 08.03.2024 - 11 S 53/22
    Nach allgemeiner Ansicht muss ein weitergehendes Moment hinzutreten: Die Stimmrechtsausübung des Mehrheitseigentümers muss rechtsmissbräuchlich sein (BGH, Beschluss vom 19.09.2002 - V ZB 30/02; BayObLG, Beschluss vom 13.12.2001 - 2Z BR 93/01; Beschluss vom 19.12.2001 - 2Z BR 15/01; Ruge in: Elzer, Stichwortkommentar Wohnungseigentumsrecht, 1. Auflage 2023, Majorisierung Rn. 4; Merle in: Bärmann, WEG, 15. Auflage 2023, § 25 Rn. 200 - jeweils m.w.N.).
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